AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung, Interim-Produktmanagement & Service Design
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungsleistungen, Interim-Produktmanagement und Service-Design-Leistungen zwischen Andreas Spiegler, handelnd unter der Bezeichnung „Produktkomplize" (nachfolgend „Dienstleister"), und seinen Auftraggebern.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber").
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsart
(1) Der Dienstleister erbringt Leistungen in den Bereichen Interim-Produktmanagement, Service Design und strategische Beratung nach näherer Maßgabe des jeweiligen Angebots bzw. Einzelvertrags.
(2) Verträge nach diesen AGB sind, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart ist, Dienstverträge im Sinne des § 611 BGB. Geschuldet ist in diesem Fall die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung nach dem aktuellen Stand der Fachkunde, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs oder Ergebnisses.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und – sofern im Angebot nicht anders angegeben – bis 28 Tage nach Angebotsdatum gültig.
(2) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftraggebers in Textform (§ 126b BGB), insbesondere per E-Mail, oder durch tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung durch den Dienstleister zustande.
§ 4 Leistungserbringung, Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Dienstleister erbringt seine Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen im Rahmen der vereinbarten Zielsetzung.
(2) Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung und wirkt in erforderlichem Umfang mit.
(3) Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Dienstleisters; vereinbarte Termine und Zeitpläne verschieben sich entsprechend.
§ 5 Vergütung und Abrechnung
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise, netto zzgl. der zum Rechnungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung erfolgt nach dem im jeweiligen Angebot festgelegten Abrechnungsmodell:
a) als monatliche Pauschale (Retainer) auf Basis einer vereinbarten Verfügbarkeit,
b) als Projektpauschale gemäß der im Angebot gewählten Variante, abgerechnet nach Projektabschluss, oder
c) nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis des im Angebot vereinbarten Stundensatzes.
(3) Über eine vereinbarte Pauschale (Retainer oder Projektpauschale) hinaus angefallene Stunden sowie sämtliche nach Zeitaufwand abgerechnete Leistungen werden grundsätzlich halbstundengenau abgerechnet. Auf Verlangen des Auftraggebers legt der Dienstleister eine Übersicht der geleisteten Stunden vor.
§ 6 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
§ 7 Nebenkosten
Notwendige Reisen außerhalb von Hamburg werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies umfasst Reisekosten, Übernachtungskosten und sonstige im Rahmen der Reise notwendig anfallende Auslagen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 8 Abwesenheiten
Geplante Abwesenheiten (z. B. Urlaub) zeigt der Dienstleister mindestens vier Wochen im Voraus an. Für den Zeitraum der Abwesenheit reduziert sich eine vereinbarte Monatspauschale anteilig für die ausfallenden Tage, sofern die ausfallende Leistung nicht im gegenseitigen Einvernehmen nachgeholt wird.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dienstleistungsverträge ohne im Angebot festgelegtes Enddatum können unabhängig vom vereinbarten Abrechnungsmodell – Pauschale (Retainer) oder Abrechnung nach Zeitaufwand – von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern der Einzelvertrag keine abweichende Regelung trifft.
(2) Ist im Angebot ein festes Projektende, ein fester Stundenumfang oder eine Mindestlaufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit Erreichen dieses Umfangs bzw. Zeitpunkts, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist in diesem Fall nur möglich, wenn dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Endet der Vertrag vor vollständiger Erbringung einer vereinbarten Projektpauschale vorzeitig – durch außerordentliche Kündigung oder aus sonstigen Gründen –, vergütet der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach dem Verhältnis des erbrachten zum vereinbarten Gesamtaufwand. Lässt sich dieses Verhältnis nicht sicher bestimmen, werden die erbrachten Leistungen nach dem im Angebot vereinbarten Stundensatz, hilfsweise nach einem für vergleichbare Leistungen üblichen Stundensatz, abgerechnet.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei während der Zusammenarbeit sowie zeitlich unbegrenzt nach deren Beendigung Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben, soweit die Informationen nicht offenkundig sind oder ihre Weitergabe zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 11 Nutzungs- und Urheberrechte an Arbeitsergebnissen
(1) Im Rahmen der Beauftragung erstellte, speziell für den Auftraggeber entwickelte Arbeitsergebnisse (u. a. Konzepte, Strategien, Präsentationen, Prototypen, Dokumentationen) darf der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung im vereinbarten Zweck intern nutzen, bearbeiten und anpassen sowie zur weiteren Bearbeitung und Implementierung an von ihm mit der Umsetzung beauftragte Dritte (z. B. Agenturen, Entwicklungsdienstleister, Nachfolgeberater:innen) weitergeben.
(2) Grundlegende Methoden, Frameworks, Vorgehensmodelle und generisches Fachwissen, die der Dienstleister bereits vor Beginn des jeweiligen Auftrags besaß oder unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat, bleiben Eigentum des Dienstleisters. Er darf sie auch in anderen Mandaten weiterverwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
(3) Der Dienstleister darf das Mandat in allgemeiner, anonymisierter Form (ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte) als Referenz nennen, wenn der Auftraggeber dem zuvor in Textform zugestimmt hat.
§ 12 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Dienstleisters in Höhe von 500.000 Euro pro Schadensfall. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(3) Der Dienstleister unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro pro Schadensfall.
§ 13 Status als freier Mitarbeiter
(1) Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass der Dienstleister seine Leistungen als selbständiger Unternehmer in freiberuflicher Tätigkeit erbringt und berechtigt ist, für weitere Auftraggeber tätig zu sein.
(2) Ob im Einzelfall tatsächlich eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige bzw. arbeitnehmerähnliche Beschäftigung vorliegt, richtet sich nicht nach dieser Klausel, sondern nach der tatsächlichen Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Die Teilnahme an Terminen und Abstimmungsroutinen des Auftraggebers sowie die Nutzung von dessen Systemen begründen für sich genommen keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers oder Weisungsgebundenheit im arbeitsrechtlichen Sinne, soweit dies für die vereinbarte Leistung sachlich erforderlich ist.
(3) Ergibt eine Prüfung – etwa im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens der Deutschen Rentenversicherung – dass eine abhängige Beschäftigung vorliegt, passen die Parteien die Zusammenarbeit entsprechend an. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
§ 14 Datenschutz
(1) Die Parteien verarbeiten im Rahmen der Zusammenarbeit anfallende personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Dienstleister enthält die Datenschutzerklärung unter https://andreas-spiegler.de/impressum-datenschutz
(2) Verarbeitet der Dienstleister im Rahmen der Beauftragung personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Auftraggebers (Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO, z. B. bei Zugriff auf Kunden-, Nutzungs- oder Mitarbeiterdaten des Auftraggebers), schließen die Parteien vor Beginn einer solchen Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Regelungen dieser AGB ersetzen einen solchen Vertrag nicht.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Einzelvertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Product-Coaching-Leistungen, die Andreas Spiegler, handelnd unter der Bezeichnung „Produktkomplize" (nachfolgend „Coach"), für Unternehmen erbringt.
(2) Es gelten folgende Begriffe:
- Auftraggeber: das Unternehmen, das den Coach beauftragt und die Vergütung schuldet.
- Coachee (gecoachte Person): die Person, die im Rahmen des Auftrags am Coaching teilnimmt. Die Coachee muss nicht mit dem Auftraggeber identisch und nicht selbst Vertragspartei sein.
- Coach: Andreas Spiegler / Produktkomplize.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen als Auftraggeber. Coaching-Leistungen gegenüber Privatpersonen zu privaten Zwecken sind nicht Gegenstand dieser AGB.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Coach stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(5) Individuelle Vereinbarungen in der jeweiligen Coaching-Vereinbarung gehen den Bestimmungen dieser AGB vor.
§ 2 Art der Leistung
(1) Coaching im Sinne dieser AGB ist eine ergebnisoffene, prozessorientierte Begleitung der Coachee zur Reflexion, Klärung und Entwicklung produktbezogener und beruflicher Fragestellungen auf Basis eines systemisch-psychologischen Ansatzes (Product Coaching).
(2) Coaching ist keine Heilbehandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes und keine Psychotherapie. Es dient nicht der Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten und ist kein Ersatz für ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung.
(3) Der Coach schuldet die sorgfältige Durchführung des Coaching-Prozesses nach anerkannten Standards systemisch-psychologischer Beratung, nicht das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses oder Erfolgs. Der Erfolg des Coachings hängt wesentlich von der aktiven Mitwirkung, Offenheit und Eigenverantwortung der Coachee ab.
§ 3 Umgang mit Krisen und Behandlungsbedarf
(1) Der Coach bietet keine Krisenintervention und keine Notfallversorgung. Bei akuter Eigen- oder Fremdgefährdung wenden sich Coachee und Coach an den Notruf (112) bzw. den ärztlichen oder psychiatrischen Bereitschaftsdienst; eine entsprechende Versorgung ist nicht Aufgabe des Coachs.
(2) Ergeben sich im Coaching-Prozess Anhaltspunkte für eine Behandlungsbedürftigkeit im Sinne von § 2 (2), spricht der Coach dies offen mit der Coachee an und empfiehlt die Konsultation entsprechender Fachpersonen (Ärzt:in, Psychotherapeut:in).
(3) In diesem Fall kann der Coach das Coaching unterbrechen oder in einem für die Coachee transparenten Prozess beenden und an geeignete Fachstellen verweisen. Der Coach kann die Fortsetzung des Coachings von einer vorherigen fachärztlichen oder psychotherapeutischen Abklärung abhängig machen. Die Folgen für bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen richten sich nach § 5 Abs. 2 und 4.
§ 4 Terminvereinbarung, Absage und Ausfallhonorar
(1) Termine werden individuell zwischen Coach und Coachee vereinbart.
(2) Eine Terminabsage oder -verschiebung durch die Coachee ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Absage beim Coach, nicht deren Absendezeitpunkt; die Absage erfolgt per E-Mail oder über den sonst zwischen Coach und Coachee vereinbarten Kanal. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(3) Kommt ein Online-Termin aufgrund technischer Probleme auf Seiten des Coachs oder der Coachee nicht zustande, gilt dies nicht als Absage im Sinne von Abs. (2); die Parteien vereinbaren zeitnah einen Ersatztermin ohne zusätzliches Honorar.
(4) Sagt der Coach einen Termin ab, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten; für den ausgefallenen Termin wird kein Honorar berechnet bzw. bereits gezahltes Honorar auf den Ersatztermin angerechnet. Sagt der Coach innerhalb von zwölf Monaten mehr als zwei vereinbarte Termine mit weniger als 48 Stunden Vorlauf ab, kann der Auftraggeber die Coaching-Vereinbarung außerordentlich kündigen; bereits gezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall gemäß § 5 erstattet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung (z. B. Einzelsitzung, Sitzungspaket, monatliche Pauschale). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der zum Rechnungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist der Auftraggeber.
(2) Werden Sitzungspakete im Voraus bezahlt, verfallen nicht in Anspruch genommene Sitzungen nicht, sofern sie innerhalb von 12 Monaten nach Kauf wahrgenommen werden. Eine Barauszahlung nicht genutzter Sitzungen ist ausgeschlossen – außer der Coach beendet die Zusammenarbeit vorzeitig aus fachlichen oder ethischen Gründen (§ 8 Abs. 3) oder ist wegen länger andauernder Krankheit oder sonstiger dauerhafter Verhinderung nicht mehr in der Lage, das Paket zu erfüllen. In diesen Fällen erstattet der Coach dem Auftraggeber die anteilige Vergütung für nicht in Anspruch genommene Sitzungen.
(3) Bei Vereinbarung einer monatlichen Pauschale bezieht sich diese auf den jeweiligen Kalendermonat und die darin vereinbarte Anzahl an Sitzungen. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, sofern nicht anders vereinbart. Kann eine im laufenden Monat vereinbarte Sitzung aus vom Coach zu vertretenden Gründen nicht stattfinden und wird kein Ersatztermin im selben Monat wahrgenommen, wird die Pauschale anteilig gekürzt oder die Sitzung in den Folgemonat übertragen.
(4) Ist der Coach durch Krankheit oder aus anderen Gründen länger als vier Wochen ununterbrochen an der Erbringung der vereinbarten Leistung gehindert, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen (Sitzungspaket oder anteilige Monatspauschale) werden nach Wahl des Auftraggebers nachgeholt, sobald der Coach wieder leistungsfähig ist, oder anteilig erstattet.
(5) Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Coach berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen.
§ 6 Mitwirkung und Eigenverantwortung der Coachee
Die Coachee nimmt eigenverantwortlich am Coaching-Prozess teil und trifft ihre Entscheidungen in eigener Verantwortung. Empfehlungen, Impulse und Fragen des Coachs sind Angebote zur Reflexion und keine bindenden Handlungsanweisungen.
§ 7 Vertraulichkeit und Schweigepflicht
(1) Der Coach behandelt alle im Rahmen des Coachings bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Coaching-Verhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.
(2) Eine Weitergabe von Coaching-Inhalten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Coachee, soweit nicht gesetzliche Offenbarungspflichten bestehen oder eine akute Gefahr für Leib oder Leben der Coachee oder Dritter eine Ausnahme rechtfertigt.
(3) Coaching-Inhalte werden dem Auftraggeber unter keinen Umständen offengelegt. Organisatorische Informationen (z. B. Teilnahme, Anzahl der Termine, vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit) teilt der Coach dem Auftraggeber nur mit, wenn dies vorab konkret vereinbart ist und die Coachee der jeweiligen Mitteilung im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Rechnungs- und Zahlungsinformationen gegenüber dem Auftraggeber bleiben hiervon unberührt und offenbaren keine Coaching-Inhalte.
§ 8 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Einzelsitzungen enden mit deren Durchführung.
(2) Wird eine fortlaufende Zusammenarbeit vereinbart (z. B. Coaching-Reihe, monatliche Pauschale), kann diese von Auftraggeber und Coach mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere ist der Coach berechtigt, das Coaching-Verhältnis aus fachlichen oder ethischen Gründen – etwa bei Anhaltspunkten für eine Behandlungsbedürftigkeit im Sinne von § 2 (2) oder bei einem Interessenkonflikt – mit sofortiger Wirkung zu beenden. § 3 sowie § 5 Abs. 2 und 4 regeln die Folgen für bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen.
(4) Möchte die Coachee die Teilnahme am Coaching nicht fortsetzen, teilt sie dies dem Coach mit; der Coach informiert den Auftraggeber hierüber nur im Rahmen von § 7 Abs. 3.
§ 9 Haftung
(1) Der Coach haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Coach nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Coachings überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Coachs in Höhe von 500.000 Euro pro Schadensfall.
(3) Der Coach haftet nicht für gesundheitliche Folgen, die auf eine tatsächlich bestehende, dem Coach nicht bekannte und nicht offengelegte Behandlungsbedürftigkeit der Coachee zurückzuführen sind, soweit den Coach kein eigenes Verschulden trifft.
(4) Der Coach unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 Euro pro Schadensfall.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Coach verarbeitet im Rahmen der Zusammenarbeit anfallende personenbezogene Daten der Coachee und des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Aufgrund der besonderen Sensibilität von Coaching-Inhalten gilt für deren Verarbeitung eine gesonderte Datenschutzinformation für Coaching, abrufbar unter https://andreas-spiegler.de/impressum-datenschutz#product-coaching. Sie wird der Coachee vor der ersten Sitzung in Textform zur Verfügung gestellt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Hamburg.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand.
(4) Der Coach ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der Coaching-Vereinbarung bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.